Sportwagenversicherung – so versichern Sie Ihren Sportwagen richtig!

  • 40 Jahre Erfahrung - setzen Sie auf den Nr.1 Sportwagenberater
  • Absicherung aller Fahrzeuge inkl. hoher Einzelwerte
  • Experten für Sportwagenversicherung aus Weissach

Sportwagen Versicherung – Leidenschaft steht bei uns an erster Stelle!

Sie sorgen durch liebevolle Pflege, defensives Fahren und regelmäßige „Gesundheits-Checks“ für ein langes Leben Ihres Sportwagens? Wir sorgen für den optimalen Versicherungsschutz!

Richtig versichern

Wir bieten genau den Versicherungsschutz, den Ihr Fahrzeug benötigt. Wir haben Lösungen für Alltagsfahrzeuge, Saisonfahrzeuge, Oldtimer, Youngtimer und ganze Sammlungen.

Tarif günstig kalkuliert

Das Preis-Leistungs-Verhältnis für Sportwagen Versicherungen ist ausgezeichnet. Sparen Sie zusätzlich bei Saisonkennzeichen oder unseren E-Auto-Tarifen.

Mehr Leistung für Ihren Sportwagen

Unser Leistungsversprechen: Sofortige Pannenhilfe ab der Haustüre – 99 % aller Kaskoschäden sind in 5 Tagen reguliert.

SmartPlus
Komfort
Premium
Versicherungs­summe je Schaden (100 Millionen Euro) ?
davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Millionen Euro) ?
davon Versicherungssumme bei Umweltschäden (5 Millionen Euro) ?
Versicherungssumme bei Nutzung fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca Police): 100 Millionen Euro ?
Update-Garantie ?
Schäden an Ihrem Eigentum, durch das eigene Kfz verursacht ?

50.000 €

100.000 €
Premium Schutzbrief: Schnell wieder mobil nach Panne oder Unfall

abwählbar

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Wir benötigen noch ein paar Details von Ihnen

    Es sind nur noch zwei weitere Schritte. Im ersten Schritt brauchen wir ein paar Eckdaten über Ihren Sportwagen.





    *Pflichtfeld


    Gleich haben Sie es geschafft. Jetzt nur noch Ihren Namen und Kontaktart eingeben.



    *Pflichtfeld

    4 Tipps, wie Sie Ihren Sportwagen ideal versichern:

    • Eine hohe Schadenfreiheitsklasse hilft – ist diese nicht vorhanden gibt es eine sog. Zweitwagenregelung.
    • Die Höhe der Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Prämie – manchmal aber weniger als man denkt. Wir beraten Sie gerne.
    • Aufpassen bei Fahrern unter 25 Jahren – Begleitetes Fahren ab 17 Jahren hilft ungemein, sollten junge Fahrer eingeschlossen werden.
    • Es gibt viele weitere Tipps – der Beratung macht´s. Sprechen Sie uns an.

    Unsere Kunden

     

    Angela R. (Porsche 997)

    Angela R. / Porsche 997

    Da ich meinen Porsche überraschend schnell bei mobile.de gefunden habe brauchte ich schon am nächsten Tag eine EVB. Mit Allcar hat das wunderbar geklappt.

    Kuno W. / 911er (G-Modell)

    Kuno W. / 911er (G-Modell)

    Herr Kromer von Allcar hat mich zu allen Möglichkeiten der Versicherung eines Oldtimers beraten. Top Service!

    Häufig gestellte Fragen zum Thema Sportwagen Versicherung

    Zahlen Sie die Erstprämie nicht pünktlich zur Haupt­fälligkeit (= Datum, an dem Ihr Ver­si­che­rungs­schutz beginnt), kann Ihr Kfz-Ver­sicherer den Vertrag rück­wirkend aufheben. Und damit den Schutz durch Ihre Kfz-Versicherung widerrufen. Das führt zur Zwangs­still­legung Ihres Autos. Die Folge­beiträge müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit bezahlt haben. Danach verlieren Sie Ihren Schaden­schutz. Nach vier Wochen kündigt die Pkw-Versicherung Ihren Vertrag.

    Versicherungsschutz besteht inner­halb der geografischen Grenzen Europas und in außer­euro­pä­ischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union gehören. Hat die Allianz Ihnen eine Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) ausge­händigt, erstreckt sich Ihr Schadenschutz auch auf darin genannte nicht-europäische Länder. Hierzu zählen Israel, Marokko, Tunesien sowie die außer­europäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln).

    Für Gebrauchtwagen müssen Sie eine neue Auto­versicherung abschließen. Erst dann können Sie den Pkw aus zweiter Hand bei der Kfz-Behörde ummelden. Außer­dem benötigen Sie die Zulassungs­beschei­nigung Teil I und II (bei älteren Fahr­zeugen Fahrzeugschein und -brief), neue Kenn­zeichen­schilder, Ihren Personal­ausweis oder Reise­pass, eine SEPA-Einzugs­ermächtigung für die Kfz-Steuer sowie einen Nach­weis über Abgas- und Hauptuntersuchung.

    Bei Ummeldung wird die bisherige Versicherung des Kfz auto­matisch gekündigt, die alten Nummern­schilder verlieren ihre Gültig­keit. Hat der Vor­besitzer das Auto bereits abge­meldet, brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen für die Über­führung zur Zulassungsstelle.

    Sind Sie weniger (oder mehr) mit Ihrem Auto gefahren als zu Ver­trags­beginn angenommen, korrigieren Sie die ur­sprüng­lich ver­einbarte Jahres­fahr­leistung. Bei der Allianz können Sie Ihren neuen Kilometerstand online melden. Wir passen Ihren Vertrag und die Versicherungs­prämie anschließend ent­sprechend an. Für Wenig­fahrer werden die Bei­träge in der Regel günstiger. Korrigieren Sie Ihre Fahrleistung nach oben, fordern wir den Differenz­betrag rück­wirkend nach. Ihr Versicherungs­schutz bleibt unverändert bestehen.

    Ihre Auto-Versicherung kann bis zu zehn Jahre ruhen. Dabei wird die Schaden­freiheits­klasse, in der Sie bei Vertrags­beendigung eingestuft waren, sozu­sagen eingefroren. Danach verfällt Ihr Schaden­freiheits­rabatt.

    Möchten Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, halten Sie folgende Unterlagen bereit:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • ggf. Versicherungsvertrag Ihrer laufenden Police
    • ggf. letzte Beitrags­­rechnung Ihrer bisherigen Auto-Versicherung

    In den Dokumenten finden Sie alle erforderlichen Angaben für den Vertrags­abschluss – unter anderem zu Ihrer aktuellen Schaden­freiheitsklasse und der Schlüsselnummer (HSN/TSN) Ihres Wagens. Zusätzlich benötigt Ihr neuer Kfz-Versicherer Angaben zu Fahrerkreis, jährlicher Fahr­leistung und gewünschter Versicherungsart. Damit der Anbieter den Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto abbuchen kann, geben Sie zudem Ihre Bankverbindung an.

    Die elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie von Ihrer Autoversicherung. Bei der Allianz können Sie die sieben­stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination online anfordern. Hierzu geben Sie im Formular den Grund der Anforderung sowie Ihr Kfz-Kennzeichen an. Anschließend senden wir Ihnen die eVB zu – per E-Mail, SMS oder Post.

    Die Kfz-Versicherung selbst bzw. ihr Schadenfreiheitsrabatt kann nicht übertragen werden. Sie können jedoch Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen. Auf ihre Familienmitglieder, ihren Zweitwagen oder bei einem Versicherungswechsel. Somit können Sie beispielsweise ihren Kindern einen geringeren Beitragssatz ermöglichen. Zu beachten ist hier, dass der Übertrag nur in der Kfz-Haftpflicht sowie der Vollkasko möglich ist, da in der Teilkasko keine SF-Klassen existieren.

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