Für Gebrauchtwagen müssen Sie eine neue Autoversicherung abschließen. Erst dann können Sie den Pkw aus zweiter Hand bei der Kfz-Behörde ummelden. Außerdem benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bei älteren Fahrzeugen Fahrzeugschein und -brief), neue Kennzeichenschilder, Ihren Personalausweis oder Reisepass, eine SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie einen Nachweis über Abgas- und Hauptuntersuchung.
Bei Ummeldung wird die bisherige Versicherung des Kfz automatisch gekündigt, die alten Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Hat der Vorbesitzer das Auto bereits abgemeldet, brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung zur Zulassungsstelle.