KFZ-Versicherung: Günstiger Schutz im Alltag!

  • Versicherungsexperten für Ihr Auto
  • In 5 Jahren haben wir über 5.000 Fahrzeuge versichert
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Ausgezeichneter Versicherungsschutz für Ihr Automobil

Sie sorgen durch liebevolle Pflege, defensives Fahren und regelmäßige „Gesundheits-Checks“ für ein langes Leben Ihres Autos? Wir sorgen für den optimalen Versicherungsschutz!

Starke Schadenregulierung

99 % aller Voll- und Teilkaskoschäden sind innerhalb von 5 Tagen reguliert.

Top Preis-Leistungs-Verhältnis

Ausgezeichneter Schutz und Service für Sie und Ihr Fahrzeug! Laut FOCUS Money (Heft Nr. 11/2022) erhielt die Allianz die Note sehr gut. Im Test: 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland.

Keine versteckten Kosten

Unsere Angebote weisen kein sonstigen hinzukommenden Kosten aus.

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Versicherungs­summe je Schaden (100 Millionen Euro) ?
davon Versicherungssumme bei Personenschäden (15 Millionen Euro) ?
davon Versicherungssumme bei Umweltschäden (5 Millionen Euro) ?
Versicherungssumme bei Nutzung fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca Police): 100 Millionen Euro ?
Update-Garantie ?
Schäden an Ihrem Eigentum, durch das eigene Kfz verursacht ?

50.000 €

100.000 €
Premium Schutzbrief: Schnell wieder mobil nach Panne oder Unfall

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    Ausgezeichnet versichert: Fair und kundenorientiert

    Fairstes Preis-Leistungs-Verhältnis, fairste Schadenregulierung, sehr gute Produkte: Seit Jahren bieten wir ausgezeichneten Schutz und Service für Sie und Ihr Fahrzeug. Hervorragende Testergebnisse unterschiedlicher Institutionen belegen die Qualität.

    Über 8,5 Millionen Fahr­zeuge in Deutschland sind bei der Allianz versichert. Unser Preis-Leistungs-Verhältnis und Kundenservice sind mehrfach ausgezeichnet: Kasko­schäden reguliert die Allianz innerhalb von fünf Tagen, die Schadens­meldung ist un­kom­pliziert online möglich.

    Unsere Kunden

     

    Moritz Maier

    Moritz Maier

    Nach meiner Anfrage hat sich ein Berater sehr schnell bei mir gemeldet. Die Beratung war ausführlich und hat recht lange gedauert. Am Ende habe ich mir noch etwas Bedenkzeit erbeten und mich sehr über die unaufdringliche Art meines Beraters gefreut. Von Anfang der Beratung bis zum Abschluss der Versicherung hat alles reibungslos funktioniert.

    Wolfgang Kurth

    Wolfgang Kurth

    „Ziemlich besorgt war ich, als mein Jaguar in Italien von einem Leihwagen schwer beschädigt wurde. Schon kurz nach dem Unfall nahm ich Kontakt mit meinem langjährigen Allianz Berater auf, der mir Hinweise auf mein unmittelbares Verhalten in dem Schadensfall gab und anschließend in Deutschland den gesamten Reparaturprozess von der fachkundigen Begutachtung und Bewertung des Schadens bis hin zu der Auswahl der Fachwerkstätten begleitete.“

    Michael Moll

    Michael Moll

    „Als Oldtimer Enthusiast vertraue ich meine Schätzchen gerne Rockenfeller & Pflüger an. Bester Service auch im Schadenfall und kompetente Unterstützung bei Wirtschaftlichkeit. Ich freue mich auf eine weiterhin sehr gute Zusammenarbeit mit Ihrem Hause.“

    Häufig gestellte Fragen zum Thema Kfz-Versicherung

    Zahlen Sie die Erstprämie nicht pünktlich zur Haupt­fälligkeit (= Datum, an dem Ihr Ver­si­che­rungs­schutz beginnt), kann Ihr Kfz-Ver­sicherer den Vertrag rück­wirkend aufheben. Und damit den Schutz durch Ihre Kfz-Versicherung widerrufen. Das führt zur Zwangs­still­legung Ihres Autos. Die Folge­beiträge müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit bezahlt haben. Danach verlieren Sie Ihren Schaden­schutz. Nach vier Wochen kündigt die Pkw-Versicherung Ihren Vertrag.

    Versicherungsschutz besteht inner­halb der geografischen Grenzen Europas und in außer­euro­pä­ischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union gehören. Hat die Allianz Ihnen eine Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) ausge­händigt, erstreckt sich Ihr Schadenschutz auch auf darin genannte nicht-europäische Länder. Hierzu zählen Israel, Marokko, Tunesien sowie die außer­europäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln).

    Für Gebrauchtwagen müssen Sie eine neue Auto­versicherung abschließen. Erst dann können Sie den Pkw aus zweiter Hand bei der Kfz-Behörde ummelden. Außer­dem benötigen Sie die Zulassungs­beschei­nigung Teil I und II (bei älteren Fahr­zeugen Fahrzeugschein und -brief), neue Kenn­zeichen­schilder, Ihren Personal­ausweis oder Reise­pass, eine SEPA-Einzugs­ermächtigung für die Kfz-Steuer sowie einen Nach­weis über Abgas- und Hauptuntersuchung.

    Bei Ummeldung wird die bisherige Versicherung des Kfz auto­matisch gekündigt, die alten Nummern­schilder verlieren ihre Gültig­keit. Hat der Vor­besitzer das Auto bereits abge­meldet, brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen für die Über­führung zur Zulassungsstelle.

    Sind Sie weniger (oder mehr) mit Ihrem Auto gefahren als zu Ver­trags­beginn angenommen, korrigieren Sie die ur­sprüng­lich ver­einbarte Jahres­fahr­leistung. Bei der Allianz können Sie Ihren neuen Kilometerstand online melden. Wir passen Ihren Vertrag und die Versicherungs­prämie anschließend ent­sprechend an. Für Wenig­fahrer werden die Bei­träge in der Regel günstiger. Korrigieren Sie Ihre Fahrleistung nach oben, fordern wir den Differenz­betrag rück­wirkend nach. Ihr Versicherungs­schutz bleibt unverändert bestehen.

    Ihre Auto-Versicherung kann bis zu zehn Jahre ruhen. Dabei wird die Schaden­freiheits­klasse, in der Sie bei Vertrags­beendigung eingestuft waren, sozu­sagen eingefroren. Danach verfällt Ihr Schaden­freiheits­rabatt.

    Möchten Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, halten Sie folgende Unterlagen bereit:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • ggf. Versicherungsvertrag Ihrer laufenden Police
    • ggf. letzte Beitrags­­rechnung Ihrer bisherigen Auto-Versicherung

    In den Dokumenten finden Sie alle erforderlichen Angaben für den Vertrags­abschluss – unter anderem zu Ihrer aktuellen Schaden­freiheitsklasse und der Schlüsselnummer (HSN/TSN) Ihres Wagens. Zusätzlich benötigt Ihr neuer Kfz-Versicherer Angaben zu Fahrerkreis, jährlicher Fahr­leistung und gewünschter Versicherungsart. Damit der Anbieter den Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto abbuchen kann, geben Sie zudem Ihre Bankverbindung an.

    Die elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie von Ihrer Autoversicherung. Bei der Allianz können Sie die sieben­stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination online anfordern. Hierzu geben Sie im Formular den Grund der Anforderung sowie Ihr Kfz-Kennzeichen an. Anschließend senden wir Ihnen die eVB zu – per E-Mail, SMS oder Post.

    Die Kfz-Versicherung selbst bzw. ihr Schadenfreiheitsrabatt kann nicht übertragen werden. Sie können jedoch Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen. Auf ihre Familienmitglieder, ihren Zweitwagen oder bei einem Versicherungswechsel. Somit können Sie beispielsweise ihren Kindern einen geringeren Beitragssatz ermöglichen. Zu beachten ist hier, dass der Übertrag nur in der Kfz-Haftpflicht sowie der Vollkasko möglich ist, da in der Teilkasko keine SF-Klassen existieren.

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